1 - Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen sind zur Einsichtnahme auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht (www.nextsoft.eu). Auf Wunsch werden diese vor Vertragsschluss zugesandt. Unsere Geschäftsbedingungen für Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2 - Angebote und Vertragsabschluss
Die von uns in Werbematerialien oder im Internet veröffentlichten Angaben zu unseren Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch vermittelt, werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt, haben wir das Angebot abgelehnt. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere elektronische Auftragsbestätigung oder durch Entgegennahme und Nutzung des Softwarepaketes oder durch sonstigen Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
3 - Preise
Sofern sich aus der elektronischen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Servicepreisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.
4 - Umfang des Nutzungsrechtes
Wir gewähren unseren Kunden das einfache, persönliche, nicht befristete, nicht ausschließliche Recht zur Benutzung der von uns erstellten Software. Wir behalten alle Urheberrechte an dem Software-Programm und sonstigem Dokumentationsmaterial. Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Nutzungsrechtes ist in der mit dem Kunden getroffenen "Lizenzvereinbarung/Eula" niedergelegt, die Bestandteil des jeweiligen Softwareinstallationspaketes ist.
5 - Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei enthaltener Hardware netto (ohne Abzug) per Vorkasse, für reine Softwarebestellungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, Zahlungen durch Scheck oder Wechsel abzulehnen. Der Wechsel oder Scheck ist stets erfüllungshalber hereingenommen, die Forderung bleibt bis zur Erfüllung bestehen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz aufgrund der Einführung des EURO zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6 - Lieferbedingungen
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Nummer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7 - Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung des Softwarepaketes ist "ab Werk" vereinbart. Die Kosten für den Versand übernehmen wir. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei der elektronischen Übermittlung des Softwarepaketes an den Kunden gilt die Lieferung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Ziel-System als ausgeführt.
8 - Gewährleistung
Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Wir gewährleisten, dass die Softwareprodukte in den zugehörigen Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen einsatzfähig sind. An eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keine Gewährleistung für nach Kundenwünschen geänderte oder bearbeitete oder sonst wie angepasste Fassungen der Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen, Bearbeitungen oder Anpassungen stehen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit der Software eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§463,480 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrundeliegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckte. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9 - Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10 - Gerichtsstand & Erfüllungsort
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Erfüllungsort ist Itzehoe.